m 25. Februar 1992 urteilte das Steuergericht in Monza in Sachen Chiesa di Scientology della Brianza ./. 2. Umsatzsteueramt von Monza unter Verweis auf wissenschaftliche Studien:
In einer akademischen Studie wurde herausgearbeitet, daß Scientology eine prophetische Religion ist, die ihren Ursprung in den Glaubenslehren und in den Offenbarungen eines charismatischen Gründers hat. [...] Dann analysierten wir den Inhalt der Lehre und die rituelle Praxis der Scientology, wie sie in Praktiken wie Auditing oder ihrem Initiationsritual, der Namensgebungszeremonie, usw., ausgeübt werden. Wir kamen zum Schluß, daß das, was Scientology als Religion kennzeichnet, nicht nur in ihrer Ähnlichkeit zu anderen Religionen begründet ist, sondern hauptsächlich in der Tatsache, daß alles, was in Scientology gesagt oder getan wird in unserer Kultur nur dann verstanden werden kann, und auch so verstanden werden muß, wenn sie als Religion betrachtet wird. Diese Beurteilung erfolgt ohne Voreingenommenheit, ist aber von dem begrifflichen Konflikt in der westlichen Welt zwischen weltlich und religiös beeinflußt.
m 9. Dezember 1992 stellte das Bezirksgericht Stuttgart in Sachen Graf ./. Dianetik Stuttgart e.V. fest:
[Auditing] hat seinen Ursprung in der grundgesetzlich geschützten, religiös/weltanschaulichen Sicht des Beklagten und ist zentraler Punkt der geistig/religiösen Praxis und seelsorgerischen Heilsvermittlung in der Scientology. Wie die meisten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sieht der Beklagte nach seinem Selbstverständnis den Menschen als Ganzes, als Einheit von Leib und Seele an. Damit verbindet sich grundsätzlich die Verheißung positiver Veränderungen im körperlichen oder seelischen Bereich sozusagen als Nebenprodukt für die Mitglieder, die nach den Vorschriften des Beklagten handeln und von dessen angebotenen Hilfeleistungen Gebrauch machen.